Allgemeine Geschäftsbedingungen der SIPAL Technik GmbH & Co. KG, Iserlohn
§ 1 Allgemeines- Geltungsbereich
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma SIPAL Technik GmbH & Co. KG, Diepke 2, 58642 Iserlohn und den Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder Rechtspflegegesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Ausstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen gelten.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich.
Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, zu bestellen.
Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren Vorbehalts.
Die von uns im Internetauftritt, Prospekten, Werbung o. ä. genannte Maße und Gewichte sind so genannte circa - Angaben.
2. Die Bestellung eines Kunden, gleichgültig ob privat oder gewerblich, stellt ein verbindliches Angebot dar. Dies gilt für alle Arten von Bestellungen, insbesondere auch für die über die Internetseite aufgegebenen bzw. übersanden Bestellungen.
Die Firma SIPAL Technik GmbH & Co. KG nimmt diese Bestellungen entgegen.
Die Firma SIPAL Technik GmbH & Co. KG stellt klar, dass die meist automatisierten Zugangsbestätigungen ausdrücklich noch keine Annahme darstellt, sondern den Eingang der Bestellung und die entsprechende Bearbeitung lediglich signalisiert.
Die Firma SIPAL Technik GmbH & Co. KG wird eine Bestellung bestätigen, behält sich aber auch vor, die Annahmeerklärung des vom Kunden abgegebenen Angebotes mit der Zugangsbestätigung zu verbinden.
Eine Annahmeerklärung durch die Firma SIPAL Technik GmbH & Co. KG stehen eine Auftragsbestätigung
(per E-Mail, Fax oder Brief) an den Kunden bzw. die Übersendung einer Rechnung oder die tatsächliche Erbringung der Leistung gleich.
3. Die Firma SIPAL Technik GmbH & Co. KG ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen.
Die Firma SIPAL Technik GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Annahme der Bestellung - nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E- Mail nach Vertragsschluss elektronisch zugesandt.
6. Abweichende und sonstige Vereinbarungen zwischen SIPAL Technik GmbH & Co. KG und dem Kunden bedürfen der Schriftform.
7. Sollte die SIPAL Technik GmbH & Co. KG das Angebot des Kunden an einen Drittunternehmer weitervermitteln, erfolgt ein entsprechender Hinweis. Der Vertrag kommt dann unter den o.g. Voraussetzungen unmittelbar zwischen dem Kunden und Drittunternehmer zustande. Ansprüche des Kunden auf Lieferung und Leistung gegenüber der SIPAL Technik GmbH & Co. KG bestehen in diesem Fall nicht.
8. „Für die Rechtzeitigkeit der Leistung kommt es auf die Gutschrift auf dem Konto der SIPAL Technik GmbH & Co. KG an. (Rechtzeitigkeitsklausel)."
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzubeziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß uns gegenüber nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag der SIPAL Technik GmbH & Co. KG. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt werden.
Stand: April 2013